Stellungnahme der FDP Bezirksfraktion Wandsbek
zum Schulentwicklungsplan Hamburg 2010-2017



Keine Beteiligung der Kommission für Bodenordnung beim Verkauf der Polizeirevier-wache Schädlerstraße und dem Polizeikrankenhaus ?
von Helga Daniel, Stv. Fraktionsvorsitzende und
Hans-Richard Daniel, Ausschuss Finanzen und Kultur  

Am 24.06.09 berichtet das „Heimatecho“, dass zum Verkauf der Ohlendorff’schen Villa in Volksdorf ein Ausschreibungstext veröffentlicht werden soll, in dem auch das Nutzungskonzept aufgenommen wird. Die Verkaufsvorbereitungen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Wandsbek und unter Beteiligung der parlamentarischen Gremien einschließlich der Kommission für Bodenordnung, die über alle abzuschließenden Kaufverträge der Stadt vor ihrer notariellen Beurkundung entscheiden muss.
Die Kommission für Bodenordnung ist eine historisch gewachsene Hamburgensie und hat die Funktion eines parlamentarischen Nebengremiums, die nach der Verfassung die Veräußerung von Staatsgut grundsätzlich nur auf Beschluss durch die Bürgerschaft erfolgen darf. Rechtlich ist die Komission dennoch kein Ausschuss des Parlamentes, sondern ist vergleichbar mit der Bezirksversammlung als Verwaltungsausschuss rechtlich zu qualifizieren, also ein Organ der Exekutive, das der Aufsicht des Senats untersteht. Die ehrenamtlichen Mitglieder der Kommission aus Bürgerschaft, Deputation und Bezirksversammlung entscheiden unabhängig und sind an keine Weisungen oder Aufträge gebunden.
Ob, wie und wann die Kommission für Bodenordnung über die Veräußerung der Polizeirevierwache Schädlerstraße und das Polizeikrankenhaus Witthöftstraße entschieden hat, war den Abgeordneten der Bezirksversammlung Wandsbek bisher nicht bekannt. Vielmehr waren sie überrascht, als der Jugendhilfe e.V. im Ausschuss für Soziale Stadtentwicklung am 20.04.2009 sein Konzept für den Betrieb einer Drogentherapie-Nachsorgeeinrichtung in diesen beiden Immobilien vorstellte. Darüber hinaus hatte sich der Planungsausschuss mit einem Antrag auf Nutzungsänderung dieser Immobilie durch den Jugendhilfe e.V. zu befassen; der Jugendhilfe e.V. äußerte auch den Wunsch, zwischen diesen beiden Immobilien ein Erweiterungsgebäude errichten zu dürfen. Erst auf besondere Nachfrage der Bezirksabgeordneten erläuterte der Jugendhilfe e.V., dass beabsichtigt sei, diese Immobilien käuflich zu erwerben, nicht jedoch von der Stadt, sondern von einer Immobiliengesellschaft aus Frankfurt, die vor etwa 2 Jahren diese Objekte von der Stadt gekauft hatte.
Da weder das Bezirksamt noch die von der Bezirksversammlung in die Kommission entsandten Mitglieder oder aus der Bürgerschaft - die FDP war vor zwei Jahren noch nicht wieder in der Bezirksversammlung vertreten - zu diesem Immobilienverkauf vor 2 Jahren auskunftswillig oder auskunftsfähig waren, wurde auf Anregung der Bezirksabgeordneten Helga Daniel folgende Große Anfrage gemäß § 27 des Bezirksverwaltungsgesetzes am 29.06.09 eingebracht:

1. Wann wurden diese städtischen Immobilien an die DEC-Frankfurt veräußert?
2. War zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses die beabsichtigte Benutzung durch
    den Jugendhilfe e.V. den Kaufvertragsparteien bekannt oder wurde die Nutzungsart im
    Zusammenhang mit den Kaufvertragsverhandlungen erörtert?
3. Ist dem Erwerber eine indirekt staatlich finanzierte Nutzung dieser Immobilien in
    Aussicht gestellt oder zugesichert worden? 
4. Gab oder gibt es weitere Kaufinteressenten mit alternativen Nutzungskonzepten für
    diese Immobilien?

Der inzwischen vorliegenden Antwort ist zu entnehmen, dass im Vorfeld dieses Immobilienverkaufs Vorgespräche mit dem Erwerber bzw. mit dem Jugendhilfe e.V. nicht stattgefunden haben. da es sich um einen „Paket-Verkauf“ von mehreren Immobilien gleichzeitig gehandelt hat.

Der Verkauf der Polizeirevierwache Schädlerstraße und des Polizeikrankenhauses wurde offensichtlich nicht so gründlich vorbereitet und mit der Bevölkerung und den Nachbarn sowie den kommunalpolitischen Gremien im Vorfeld kommuniziert. Anders ist es kaum zu erklären, warum in der Bezirksversammlung am 02.07.09 rund 70 Bürgerinnen und Bürger, die von der Einrichtung eines Drogentherapiezentrums gehört hatten, die öffentliche Fragestunde dazu nutzten, um ihren Unmut gegen die Einrichtung eines Drogentherapiezentrums in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft deutlich zu erklären. Insbesondere die benachbarten Schulen, vertreten durch Schulleitung und Elternvertreter, drückten ihr Befremden aus, da sie eine Gefährdung ihrer Kinder befürchten.

In der nachfolgenden Sitzung beschloss daher die Bezirksversammlung den nachstehenden Antrag der FDP-Fraktion, der im FDP-Kreis Wandsbek mit vorbereitet und inhaltsgleich auf dem FDP-Bezirksparteitag formuliert wurde.

1. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, welche anderen Standorte im Bezirk Wandsbek für
    die geplante Einrichtung in Frage kommen. Insbesondere soll dabei eine Nutzung des
    Grundstücks Wandsbeker Allee 53 (ehemaliges Bürgerhaus) mit entsprechender
    Veräußerung an den Verein Jugendhilfe e.V.(Betreiber) geprüft werden.
2. Sofern der Standort Wandsbeker Allee geeignet erscheint bzw. ein Verkauf an den
     Betreiber realisiert werden kann, wird die Verwaltung gebeten, sich bei der Finanzbehörde
    dafür einzusetzen, einen Teil des Erlöses für die Errichtung eines neuen Bürgerhauses am
    Standort Schädlerstrasse zu verwenden. Die gleichen Standortfaktoren, die aus Sicht der
    Bevölkerung gegen eine Drogenhilfeeinrichtung am Standort Schädlerstrasse sprechen,
    sprechen gleichzeitig für die dortige Errichtung eines Bürgerhauses.
3. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, der Bezirksversammlung über die bisher in
    Wandsbek nach Art und Umfang vorhandenen Drogenhilfeeinrichtungen, deren Standorte,
    Betreiber und Konzepte zu berichten. Sofern es in den letzten Jahren zur Schließung
    solcher Einrichtungen gekommen ist, bitten wir um die Angabe der Gründe, die zur
    Schließung geführt haben.

Die Notwendigkeit und die inhaltlich qualitativ wertvolle Arbeit   des Jugendhilfe e.V. wurde von allen Fraktionen positiv gesehen; der Standort und die Wege der Standortfindung wurden unisono jedoch kritisiert und werden nach Beendigung der Sommerpause erneut auf der Tagesordnung der Bezirksversammlung stehen.

Der Jugendhilfe e.V. hat nach Prüfung den vorgeschlagenen alternativen Standort abgelehnt und eine Nutzungsgenehmigung für die ehemalige Polizeirevierwache sowie das Polizeikrankenhaus beim Bezirksamt beantragt. Aufgrund der Beschlusslage in der Bezirksversammlung hat das Bezirksamt bisher die Genehmigung nicht erteilen können. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren sah sich der Jugendhilfe e.V. gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten mit der Folge, dass nunmehr eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg abzuwarten ist.

GAL Wandsbek: Reglementieren und kontrollieren !  
D
r. Thomas-Sönke Kluth
 
 

Unübersichtliche Vorschriften und Verfahren behindern Bürger und Unternehmen bei Bautätigkeiten. Mit der zum 1. April 2006 in Kraft getretenen Neufassung der Hamburger Bauordnung ist ein erster Schritt getan worden, diesen Missstand abzubauen. Für verfahrensfreie Vorhaben nach § 60 HBauO ist eine Prüfung und Genehmigung durch die Bauaufsicht nicht mehr erforderlich. Bei einem vereinfachten Verfahren nach § 61 HBauO beschränkt sich die Prüfung der Bauaufsicht im wesentlichen auf die Zulässigkeit des Vorhabens nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und des Bebauungsplanes. Beide Bestimmungen entbinden den Bauherrn aber nicht von der Pflicht, die Anforderungen der Hamburgischen Bauordnung wie auch alle anderen für das Vorhaben geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Aber eben in eigener Verantwortung und ohne umfassendes Prüfungsverfahren durch die Bauaufsicht.
So viel bürgerliche Eigenverantwortung ist grüner Weltsicht nicht geheuer. Die GAL-Fraktion Wandsbek hat daher einen Antrag in die Bezirksversammlung eingebracht, in dem sie die Verletzung von naturschutzrechtlichen, denkmalschutzrechtlichen und nachbarschützenden Vorschriften durch das vereinfachte Verfahren nach § 61 HBauO kritisiert. Daher solle die Bezirksverwaltung auch bei Bauanträgen nach dem vereinfachten Verfahren diese Vorschriften zukünftig obligatorisch mit prüfen.
Dieser Antrag ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Zunächst stellt die GAL damit Bauherrn, Architekten und Bauhandwerksbetriebe unter einen Generalverdacht, vorsätzlich gesetzliche Vorschriften zu verletzen. Worauf die GAL diese Behauptung stützt ist offen, denn die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt will überhaupt erst im Verlaufe dieses Jahres mit einer Evaluation in Bezug auf die neue HBauO 2006 beginnen. Dies wiederum lässt nur die Schlussfolgerung zu, dass die GAL ihre Behauptungen nicht auf Fakten stützt, sondern auf Ideologie. Zum anderen stellt der Antrag der GAL eine glasklare Aufforderung zum Rechtsbruch dar. Denn § 61 Absatz 2 Nr. 1 bis 4 HBauO regelt abschließend, welche Kriterien die Bauaufsicht im vereinfachten Verfahren zu prüfen hat. Die Berücksichtigung weiterer Vorschriften durch die Verwaltung würde nicht nur den beabsichtigten Effekt einer Vereinfachung und Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahren aufheben, sondern wäre auch rechtlich fehlerhaft.
Der Antrag ist aber auch ein Beispiel für grüne Gesellschaftspolitik: Misstrauen gegenüber bürgerlicher Selbstverantwortung und Vertrauen in staatliche Aufsicht. Das Motto der Grünen lautet unverändert: Reglementieren, kontrollieren, abkassieren. Dieser GAL-Antrag gehört jedenfalls unverzüglich und ökologisch korrekt in die gelbe Tonne.


Bauprüfausschuss
Walddörfer
Christoph Schmidt


 

Vorab kurz zum Verständnis: Die Verwaltung erteilt Baugenehmigungen bzw. ablehnende Baubescheide nach geltendem Baurecht. Dieses Baurecht wird nicht im Bauprüfausschuss gesetzt. Allerdings gibt es desöfteren Unklarheiten bzw. einen gewissen Ermessens- oder Gestaltungsspielraum. Solche Vorhaben werden im Bauprüfausschuss behandelt.
In diesem Ausschuss werden rund 80% der Vorgänge einstimmig beschlossen, entlang dessen, was die Verwaltung ausgearbeitet und vorgeschlagen hat. Im Ausschuss herrscht ein kollegiales Klima, es kommt nur selten zu umfangreicheren Debatten oder parteipolitisch motiviertem Streit.
Der Bauprüfausschuss fasst seine Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Die Abstimmungsergebnisse werden zahlenmäßig protokolliert, das persönliche Abstimmungsverhalten der Ausschussmitglieder soll in jedem Fall vertraulich bleiben.
Für diejenigen, die alle paar Jahre zur Wahlurner gerufen werden, stellt sich an dieser Stelle die Frage, für wen und warum sie ihr Kreuzchen machen dürfen.
Ich halte es daher unter Beachtung der Vertraulichkeit dennoch für opportun, die Arbeit des FDP-Vertreters im Bauprüfausschuss im Verhältnis zu den anderen Parteien tendenziell darzustellen.
Jegliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen werden generell von allen Fraktionen stark unterstützt. Leider stößt der Bauprüfausschuss hier teilweise an rechtliche Grenzen.
Im Koalitionsvertrag mit der CDU ist eine “behutsame Nachverdichtung” vereinbart. Hier werden ab und an politische Überzeugungen und Prioritäten sichtbar.
Die eigentlich Konservativen sitzen meiner Ansicht nach im Bauprüf auf der linken Seite. Egal, ob es sich um ein privates oder öffentliches Bauvorhaben bzw. um Wohn- oder Gewerbebau handelt, die Bewahrung des Ist-Zustandes hat oberste Priorität. Steht eine Baumaßahme im Konflikt mit einem oder mehreren Bäumen, ist mit etlichen Nein-Stimmen zu rechnen.
Bei meinen Entscheidungen sind Bäume nicht unwichtig, sind aber ein Faktor unter mehreren.
Bauträger, Investoren und private Bauherren zählen nicht zu den natürlichen Feinden der FDP.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten darf meiner Ansicht nach nicht außer Acht bleiben, dass auch in der Bauwirtschaft viele Arbeitsplätze auf der Kippe stehen.
Für Hamburg insgesamt haben Faktoren wie Einwohnerzahl, Zuwanderung, Kaufkraft und Steueraufkommen eine wichtige Bedeutung.
Es ist nicht egal, ob eine junge Familie ein bezahlbares Reihen- oder Doppelhäuschen innerhalb der Stadtgrenze findet oder erst im Speckgürtel im nahen Schleswig-Holstein.
Auch aus grüner Sicht wirft ein täglicher Pendelverkehr von 50 bis 100 km zur Arbeit Fragen auf.
Maßvoll verdichtete Bauformen (zum Beispiel Reihenhäuser, Doppelhäuser, drei- bis fünfgeschossige Siedlungsbauten von Genossenschaften) verbrauchen weniger Bauland, benötigen weniger Heizenergie und bringen maßvolle Wegstrecken zum örtlichen Einzelhandel bzw. zu Kindergärten und Schulen mit sich, die man noch zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen kann.